Veterinärmedizinische Bildungsstätten in Deutschland

TIERMEDIZIN studieren – zum Beispiel an der TiHo

Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang.

Ein Antrag auf Zulassung ist ausschließlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zu stellen. Die Vergabe erfolgt immer nur zum Winterstudienhalbjahr.

 Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung.

Mit dem Nachweis dieser drei genannten Abschlüsse erfolgt die Bewerbung direkt unter www.hochschulstart.de.

  • nach Abschluss einer dreijährigen anerkannten Ausbildung und anschließender mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in einem dem Studiengang Tiermedizin fachlich nahestehenden Beruf (z. B. Landwirt/in; Tierpfleger/in, Tierwirt/in, TMF, VMTA, MTA, CTA, BTA, siehe Liste). Mit dem Nachweis einer Ausbildung und anschließender Berufstätigkeit ist  vor der Bewerbung bei hochschulstart.de zunächst ein formloser Antrag auf Feststellung der Einschlägigkeit und Festlegung der Durchschnittsnote an unsere Hochschule zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
    • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung mit Durchschnittsnote (beglaubigte Kopie)
    • Nachweis der mindestens dreijährigen Berufstätigkeit des Arbeitgebers/der Arbeitgeber

Nach positiver Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung zum Studium bis spätestens 31.05. bzw. 15.07. d. J., bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu stellen.

Bei Abschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde erforderlich sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder C 2-Prüfung des Goethe-Instituts.

Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium der Tiermedizin.

 Die abzulegenden Prüfungen des Studiums werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 38) durchgeführt.